Ratgeber
Woran erkenne ich eine seriöse Unternehmensberatung?
Stand: 01.11.2026 · Tassilo Peter Seitz, NEXTLEVEL
Kurz gesagt: „Unternehmensberater“ ist kein geschützter Begriff. Prüfen Sie deshalb selbst: Wer steckt dahinter, was genau wird geliefert, und wird etwas versprochen, das niemand versprechen kann?
Checkliste
- Vollständiges Impressum: Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Registrierung oder Lizenz, vertretungsberechtigte Person.
- Erstgespräch ohne Verkaufsdruck: Sie können danach in Ruhe entscheiden.
- Schriftliches Angebot mit Umfang, Preis und Ergebnis.
- Keine Erfolgsgarantien: Wer einen festen Prozentsatz mehr Umsatz verspricht, kann das nicht halten.
- Ehrlich bei Förderung: Das BAFA untersagt Beratern, damit zu werben, sie seien vom BAFA zertifiziert, akkreditiert oder autorisiert, und zuzusichern, dass eine Beratung gefördert wird.
- Klare Abgrenzung: keine Rechts- oder Steuerberatung ohne Zulassung.
- Erreichbarkeit: eine echte Ansprechperson mit E-Mail und Telefon.
So handhabt es NEXTLEVEL
Name, Lizenz, Anschrift und Vertretung stehen auf der Fakten-Seite. Keine Garantien, keine Rechts- und Steuerberatung, schriftliches Angebot nach dem Erstgespräch. Es gelten unsere Beratungsbedingungen.
Häufige Fragen
Ist „Unternehmensberater“ ein geschützter Beruf?
Nein. Deshalb lohnt der Blick auf Impressum, Vertrag und Referenzen.
Darf ein Berater eine Förderung zusagen?
Nein. Im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist die Zusicherung, dass eine Beratung gefördert wird, ausdrücklich nicht erlaubt.
Quellen
- BAFA – Merkblatt Beratereigenschaft (Stand 31.10.2026) (abgerufen 01.11.2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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